Ein registrierter Empfänger fungiert als Vermittler und Mittelsmann. Mit dieser Autorisierung ermöglichen wir europäischen Unternehmen, ihre Energieprodukte an französische B2B-Kunden zu verkaufen, die keinen Verbrauchsteuerstatus besitzen, der ihnen erlaubt, Waren unter Steueraussetzung zu erhalten.
Das bedeutet, dass europäische Lieferanten ein e-AD (elektronisches Verwaltungsdokument) unter Verwendung unserer Verbrauchsteuernummer ausstellen und direkt an ihre französischen Kunden liefern können.
Was macht diesen Service außergewöhnlich?
Der Verkauf erfolgt unter Steueraussetzung. Mit anderen Worten: Die Verbrauchsteuer wird während des Transports und der Lagerung „ausgesetzt“, bis die Produkte ihren endgültigen Bestimmungsort erreichen oder verbraucht werden.
QX übernimmt die Abwicklung der e-AD bei Ankunft der Waren am Bestimmungsort und verwaltet zudem die monatliche Freigabe zum Verbrauch der Produkte. Dabei kümmern wir uns um die Zahlung der Verbrauchsteuer im Namen der europäischen Lieferanten, die uns mit dieser Verantwortung betraut haben.

Welche Produkte sind betroffen?
Energieerzeugnisse: Die für diesen Service zugelassenen Produkte umfassen hauptsächlich solche, die als Kraftstoff oder Brennstoff verwendet werden. Eine vollständige Liste ist bei den französischen Behörden erhältlich.
Alkoholische Getränke: Dieser Status als registrierter Empfänger ist besonders vorteilhaft für europäische Hersteller alkoholischer Getränke (Bier, Wein), deren französische Kunden keine Verbrauchsteuernummer besitzen.
Dank unserer Serviceleistung als registrierter Empfänger können europäische Unternehmen ihre Produkte an französischer Kunden verkaufen, u.a. an Cafés, Restaurants, Hotels und Händler, ohne dass diese zuvor den Status eines autorisierten Lagerhalters erwerben müssen.

